Biozid-Produkte kommen bei der Bekämpfung von Organismen zum Einsatz, die für die Gesundheit von Mensch und Tier schädlich sind sowie natürliche oder gefertigte Materialien schädigen können. Schadorganismen sind zum Beispiel Insekten, Bakterien, Pilze, Nagetiere, Muscheln, Algen oder Viren. Die vielfältigen Einsatzbereiche von Biozid-Produkten werden in vier Hauptgruppen und 22 Untergruppen (Produktarten) gemäß Anhang V der Biozid-Verordnung unterteilt:
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel:
Hauptgruppe 2: Schutzmittel:
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel:
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte
Mit der EU-Verordnung Nr. 528/2012, die am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, werden die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten geregelt. Sie sorgt dafür, dass Biozid-Produkte der oben genannten Produktarten zugelassen sein müssen, damit sie weiterhin verwendet werden dürfen. Daraus kann sich für Kunden von CG Chemikalien ergeben, dass Wirkstoffe und Produkte für bestimmte Anwendungen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wir informieren unsere Partner gerne darüber, welche Zulassungsprozesse für sie relevant sind und für welche von ihnen eingesetzten Biozid-Produkte noch keine Zulassung vorliegt. Unsere Experten beraten und unterstützen auch bei Produktumstellungen.
Ausführliche Informationen zur Biozidprodukte-Verordnung finden Sie hier (Stand: 26.11.2013):
Die-neue-BPV_Handel_26-11-2013_3.pdf
Weitere Informationen:
http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/biozide/index.htm
http://ec.europa.eu/environment/biocides/
http://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation
http://www.baua.de/de/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren/Chemikaliengesetz-Biozidverfahren.html
Leitung Qualitäts- und Umweltmanagement